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Lockerung des Tiermehlfütterungsverbots in Aussicht
26.01.2012 - (lid) - In der Schweiz gilt wegen des Übertragungsrisikos von BSE seit dem Jahr 2000 ein Fütterungsverbot von Schlachtabfällen an Tiere. Der Bundesrat ist der Auffassung, in Abstimmung mit der EU das Fütterungsverbot zu lockern.
Jedoch kämen nur unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen und Geflügel zur Verwertung in Frage, schreibt der Bundesrat gemäss Mitteilung des Schweizer Bauer am 25. Januar in einem Brief. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen in Kraft bleiben.
Eine Lockerung des Fütterungsverbots für Tiermehl und andere tierische Rohstoffe wird in der EU seit längerem diskutiert und ist frühestens per Mitte 2012 geplant. In der Schweiz fallen jährlich etwa 325'000 Tonnen tierische Nebenprodukte als Abfälle aus Schlachtbetrieben und von Schlachttierkörpern an. Davon werden 155'000 Tonnen von Tiermehlfabriken verarbeitet und danach in Zementöfen verbrannt. 58'000 Tonnen werden in Vergärungsanlagen verwertet, etwa 70'000 Tonnen werden exportiert und 42'000 Tonnen werden als Felle, Häute und Futtermittel verwendet.