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Keine Direktzahlungskürzung bei Verstössen gegen Tierseuchengesetz

01.09.2010 - (lid) – Der Schweizerische Braunviehzuchtverband (SBZV) lehnt es ab, dass Verstösse gegen das Tierseuchengesetz mit einer Kürzung der Direktzahlungen bestraft werden sollen.

Diese Verknüpfung schlägt der Bundesrat in der Vernehmlassung zum neuen Tierseuchengesetz vor. Damit würden die Tierhalter für den gleichen Tatbestand doppelt bestraft, argumentiert der SBVZ.

Der Verband unterstützt auch den Vorschlag des Schweizerischen Bauernverbandes, die Einführung eines nationalen Tierseuchenfonds zu prüfen. Ein definitiver Entscheid dazu könne aber erst nach Vorliegen der Machbarkeit und Klärung der Zuständigkeiten gefällt werden.

 

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