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Die Deklassierung betrifft 6'000 Tonnen der Klasse Top, 10'500 t der Klasse I sowie 1'625 t der Klasse II, wie der SGPV in einer Medienmitteilung schreibt. Die Entschädigungen betragen im Schnitt 10 Franken pro 100 Kilogramm für die Klasse Top, 8.70 Fr./100 kg für die Klassen I und 5.50 Fr./100 kg für die Klasse II. An der Marktentlastungsmassnahme können 22 Unternehmen teilnehmen.
Bei der Deklassierung wird überschüssiger Brotweizen zu Futterweizen abgewertet.