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UNO: Kleinbauern vor den Agrarkonzernen schützen

08.03.2010 - (lid) - Das Recht auf Nahrungsmittel ist ein Menschenrecht. Darauf hat der dafür zuständige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Olivier De Schutter, am 8. März in Genf verwiesen.

De Schutter kommentierte vor Journalisten seinen bereits in der vergangenen Woche dem UNO-Menschenrechtsrat vorgelegten Bericht. Danach müssten kleinere Landwirte unbedingt vor Benachteiligung durch die grossen Agrarkonzerne geschützt werden, sagte er. Staaten mit armer Bevölkerung müssten die Preisstrukturen für Grossbetriebe so regeln, dass die kleinen Landwirte ebenfalls von ihrer Arbeit profitieren und sich ernähren könnten.

 

Da die Kleinen nur eine begrenzte Anzahl von Käufern fänden, könnte sie im Kampf um faire Preise mit den Grossen kaum einen richtigen Preis für ihre Ernte erzielen, sagte der UNO-Experte laut der Nachrichtenagentur SDA. "Diese Situation erklärt zum Teil, warum kleine Landbesitzer in Entwicklungsländern zu dem am meisten hungernden Bevölkerungsteil in der heutigen Welt gehören", heisst es im Bericht von De Schutter. Faire Preise könnten dies ändern.

 

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