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Tierschutzanwalt-Initiative abgelehnt

08.03.2010 - (lid) – Die Tierschutzanwalt-Initiative wurde mit 70,5 Prozent der Stimmen abgelehnt. Kein einziger Kanton nahm das Begehren an.

Am meisten Zustimmung erhielt die Initiative noch in den Städten. Im Kanton Basel-Stadt lag der Ja-Anteil mit 44 Prozent am höchsten. In allen anderen Kantonen - auch in Zürich, wo es einen Tieranwalt gibt - nahmen weniger als 40 Prozent der Stimmenden die Initiative an. Am deutlichsten abgelehnt wurde sie in ländlichen Gebieten, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.

Damit bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie einen Tierschutzanwalt einsetzen wollen oder nicht. Hätten Volk und Stände die Initiative angenommen, wären die Kantone verpflichtet gewesen, eine solche Stelle zu schaffen. "Enttäuscht und traurig" nimmt der Schweizerische Tierschutz (STS) das deutliche Nein zu seiner Initiative zur Kenntnis, wie STS-Geschäftsführer Hansueli Huber sagte. Er werte das Resultat als Nein gegen die Tieranwälte und nicht gegen den Tierschutz an sich, hielt er fest. Das Volk habe sich offenbar gegen ein Instrument ausgesprochen, das es als übertrieben anschaue.

Die Gegner der Vorlage lobten einen "sachlichen Entscheid" des Volkes. Zufrieden zeigte sich Bundespräsidentin Doris Leuthard namens der Landesregierung, welche die Vorlage wie das Parlament ablehnte. Keinesfalls interpretiere der Bundesrat das Resultat als Absage an den Tierschutz, sagte Leuthard. Für den SVP-Nationalrat und Bauernverbands-Präsidenten Hansjörg Walter bestätigt das Resultat, dass "in den letzten Jahren einiges gegangen ist im Tierschutz". Auch der Bauernverband sei interessiert an einem korrekten Vollzug im Tierschutz. "Schon heute werden Betriebe aber mehrmals jährlich überprüft und die Strafen bei Verfehlungen sind einschneidend."

 

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