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Tierschützer pochen auf den Tierschutzanwalt

26.01.2010 - (lid) – Die Tierschutzanwalt-Initiative, die am 7. März 2010 zur Abstimmung kommt, entspreche dem Willen des Schweizer Volkes. Zu diesem Schluss kommt ein überparteiliches Komitee, das sich für obligatorische Tierschutzanwälte in den Kantonen einsetzt.

Vier von fünf Schweizerinn und Schweizern verlangten, dass Tierquäler hart bestraft würden, fast zwei Drittel befürworteten die Einführung von Tierschutzanwälten, hiess es an einer Medienkonferenz vom 26. Januar in Bern.

Im Vollzug gebe es grosse Defizite, erklärte Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutzes (STS). In vielen Kantonen kämen praktische keine Tierschutzdelikte zur Anzeige, wenn es zu einem Verfahren komme, resultiere oft ein viel zu mildes Urteil. Es sei deshalb unbegreiflich, dass Bundesrätin Leuthard die Initiative als "unnötig und überholt" bezeichnet habe.

Der Zürcher Tierschutzanwalt Antoine Goetschel argumentierte, seine Stelle habe nachweislich zu einer strengeren Bestrafung von Tierquälern geführt. Er berate die Straverfolgungsbehörden und trage so zu effizienteren Verfahren bei.

Der Thurgauer SVP-Nationalrat erklärte, der Tierschutzanwalt sei kein Stallvogt, der in den Ställen der Bauern herumschnüffle. Wer seine Tiere korrekt halte, werde nie mit ihm zu tun haben. Es sei im Interesse der Nutztierhalter, dass Tierquälereien konsequent geahndet würden.

 

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