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Fleischbranche gegen Tierschutzanwalt-Initiative

03.02.2010 - (lid) – Die Schweizer Fleischbranche lehnt die Tierschutzanwalt-Initiative ab. Angesichts der bereits bestehenden strengen Tierschutzgesetzgebung bringe die Schaffung von Tierschutzanwälten keinen zusätzlichen Nutzen für den Tierschutz, dafür zusätzliche Kosten für den Steuerzahler, mehr Bürokratie und Belastung der Gerichte.

Das schreibt der Schweizerische Fleischfachverband (SFF) in einer Medienmitteilung.

Für die schweizerische Fleischwirtschaft stehe das Wohl der Tiere und deren artgerechte Haltung seit jeher im Mittelpunkt. Dies sei auch ein zentraler Pfeiler der moralisch-ethischen Grundhaltung und Qualitätsstrategie der Branche. Die Praxis zeige, dass der Tierschutz in der Schweiz gut funktioniert und es keiner zusätzlicher Massnahmen bedarf, heisst es weiter.

Die Verankerung von „Tierschutzanwälten“ in der Bundesverfassung wäre laut SFF auch aus ordnungspolitischen Gründen hoch problematisch, weil dadurch unter anderem ein Präjudiz geschaffen würde.

 

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