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Keine Entschädigungen für Bündner Erdbeerproduzenten

03.03.2010 - (lid) - Zwei Früchteproduzenten aus Landquart GR erhalten vom Kanton keine Entschädigung für ihr von Hirschen abgefressenes Erdbeerfeld. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Die Hirsche waren im harten Wintern von 2005/2006 in drei Felder mit Erdbeerkulturen eingedrungen und hatten die Pflanzen abgefressen. Die beiden Gesellschafter der Gemüse- und Früchteproduktionsfirma verlangten in der Folge vom Kanton Graubünden 835'000 Franken als Vergütung des Wildschadens. Ihre Forderung wurde vom kantonalen Amt für Jagd und Fischerei und vom Baudepartement abgewiesen. Eine Beschwerde ans Bündner Verwaltungsgericht blieb erfolglos. Es befand, dass die Felder nur unzureichend mit Zäunen vor dem Rotwild geschützt gewesen seien.

Das Bundesgericht gab den Produzenten dann vor einem Jahr teilweise Recht. Es kam zum Schluss, dass das Verwaltungsgericht bezüglich eines der drei betroffenen Felder den Sachverhalt nur ungenügend abgeklärt habe. Für die fragliche Anbaufläche hatten die Früchtepflanzer rund 150'000 Franken Entschädigung gefordert.

Das Verwaltungsgericht kam nach zusätzlichen Erhebungen dann aber zum gleichen Ergebnis wie im ersten Umgang. Die Betroffenen gelangten erneut ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat. Gemäss dem Urteil wurde von den Produzenten zu Recht eine taugliche Einzäunung verlangt. Die Richter in Lausanne verweisen darauf, dass Erdbeerkulturen für Wildtiere besonders attraktiv sind und wegen ihres hohen Ertragswertes ein gesteigertes Schadenspotential mit sich bringen. Mit einem erhöhten Risiko von Wildfrass sei erst Recht in einem harten Winter wie dem von 2005/2006 zu rechnen gewesen.

Die Produzenten hatten weiter eine rechtsungleiche Behandlung geltend gemacht, da der Kanton Aargau in einem Parallelfall eine teilweise Vergütung zugesprochen habe. Laut Bundesgericht bringt es indessen die föderalistische Staatsstruktur der Schweiz mit sich, dass die Kantone unterschiedliche Regelungen treffen.

 

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