Bewirtschaftende, die einen Betrieb führen, ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und zudem den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN erbringen
Falls der ÖLN erfüllt ist, werden ebenfalls Beiträge für den ökologischen Ausgleich ausgerichtet, jedoch für maximal 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, an:
Bewirtschaftende ohne landwirtschaftliche bzw. gleichwertige Ausbildung oder ohne Erfahrung
Juristische Personen
Bund, Kanton, Gemeinden
Personen, deren Tierbestände die Grenze der Höchstbestandesverordnung überschreiten, oder denen auf Grund ihres steuerbaren Einkommens/Vermögens andere Direktzahlungen gekürzt oder verweigert werden.