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Wer bekommt Beiträge?

Grundbedingung für den Erhalt von Beiträgen ist die Erfüllung des ÖLN.
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Grundbedingungen zur Erfüllung des ÖLN
  • Bewirtschaftende, die einen Betrieb führen, ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und zudem den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN erbringen
  • Falls der ÖLN erfüllt ist, werden ebenfalls Beiträge für den ökologischen Ausgleich ausgerichtet, jedoch für maximal 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, an:
  • Bewirtschaftende ohne landwirtschaftliche bzw. gleichwertige Ausbildung oder ohne Erfahrung
  • Juristische Personen
  • Bund, Kanton, Gemeinden
  • Personen, deren Tierbestände die Grenze der Höchstbestandesverordnung überschreiten, oder denen auf Grund ihres steuerbaren Einkommens/Vermögens andere Direktzahlungen gekürzt oder verweigert werden.
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