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Streuefläche

Nährstoffarme, feuchte bis nasse Flächen sind in der Schweiz nicht mehr zahlreich.
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Allgemeines
Bedeutung
Als Streueflächen sind von 7'200 Betrieben rund 7'400 ha Fläche angemeldet. Gut ein Viertel der Flächen befindet sich in der Talregion, knapp zwei Drittel in der Hügel- und Bergregion. Nährstoffarme, feuchte bis nasse Flächen sind in der Schweiz nicht mehr zahlreich. Während und nach dem Krieg wurden sie drainiert und gedüngt.
Öko-Leistung
Streueflächen haben einen grossen ökologischen Wert, da einige typische Arten ausschliesslich in diesem Lebensraum vorkommen. Dazu gehören einige Tagfalter und Heuschrecken, die auf der roten Liste stehen. Typische Pflanzen sind unter anderem das Pfeifengras, verschiedene Seggen und der Sumpf-Schachtelhalm. Obwohl Streueflächen nicht extrem artenreich sind (ca. 20 Pflanzenarten), weisen sie ein spezielles Mikroklima und spezielle Pflanzenstrukturen (z. B. lange Stängel) auf, die für viele Tiere wichtig sind. Amphibien beispielsweise brauchen feuchte Bedingungen, sonst trocknet die empfindliche Haut aus.
Geeignete Standorte
  • Feuchte, nasse, zu Staunässe neigende, nährstoffarme Böden
  • In der Nähe von anderen Streueflächen, Mooren, Bächen, Tümpeln oder Teichen, Waldrändern oder anderen ökologischen Ausgleichsflächen.
Tipps zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen
  • Nicht die ganze Fläche gleichzeitig schneiden. Stehengelassene Streifen, besonders auch über den Winter, sind Rückzugsflächen und bieten Schutz, Nahrung und Entwicklungsmöglichkeiten für Jungtiere, Eier/Larven/Kokons oder Pflanzensamen. Bei kleinwüchsigen, gefährdeten Pflanzen können Streifen ungünstige Auswirkungen haben. Bitte mit kantonalen Stellen absprechen.
  • Schnitthöhe möglichst hoch einstellen
  • Angepasster Maschineneinsatz: keine schweren Fahrzeuge auf nassem Boden, kein Mähaufbereiter, keine Schlegelmulchgeräte oder Saugmäher; besser Messerbalkenmähwerke anstelle von Rotationsmähwerken einsetzen
  • Mährichtung: streifenförmig oder von innen nach aussen (Fluchtrichtung der Tiere!)
Auflagen und Beitrag
Voraussetzungen
-
Düngung
Keine
Nutzung
  • Maximal ein Schnitt pro Jahr, minimal alle 3 Jahre ein Schnitt nicht vor dem 1. September.
  • Mulchen verboten
Pflanzenschutz
Keine
Verpflichtungsdauer
Nach der Anmeldung mindestens 6 Jahre ohne Unterbruch am gleichen Standort
Beitrag
Anforderungen an die biologische Qualität ÖQV
Grundsätzliches
  • Die Teilnahme am Programm ÖQV ist freiwillig. Wenn Sie sich entschliessen mitzumachen, gelten unten aufgeführte Auflagen.
  • Die hier aufgeführten Anforderungen sind die Mindestanforderungen des Bundes. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse haben einzelne Kantone die Anforderungen ergänzt oder geändert. Informieren Sie sich bei den kantonalen Vollzugsstellen über die verbindlichen kantonalen Anforderungen und Beiträge.
Qualitätsanforderungen
  • Die Fläche weist die zur Erreichung der Mindestqualität notwendige Anzahl Zeigerpflanzenarten auf.
  • Schnittzeitpunkte können durch die kantonale Fachstelle für Naturschutz angepasst werden (in Abweichung zu den in der DZV vorgegebenen Schnittzeitpunkten)
Maximal möglicher Beitrag
Fachteil

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