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Wenig intensiv genutzte Wiese

Fromentalwiese
© AGRIDEA
Allgemeines
Bedeutung
Knapp 19’600 Betriebe haben wenig intensiv genutzte Wiesen angemeldet. Von den rund 25'900 ha sind 83 Prozent in der Hügel- und Bergregion und 17 Prozent in der Talregion angemeldet.
Öko-Leistung
Traditionell spät geschnittene, leicht gemistete Wiesen sind sehr artenreich. Typischerweise sind das Fromentalgras, die Margerite, der gelbblühende Pippau und die violettblühende Witwenblume darin verbreitet. In höheren Lagen wird das Fromental vom Goldhafer abgelöst. Schnell sind 30 bis 40 Pflanzenarten gezählt.
Die blütenreiche Pracht wird von vielen Schmetterlingen, aber auch von anderen Insekten geschätzt. Im Sommer zirpen die Heuschrecken darin, aber auch grössere Tiere fühlen sich wohl.
Geeignete Standorte
  • Trockene, nasse, nach Süden geneigte Böden
  • In der Nähe von anderen artenreichen Wiesen, ökologischen Ausgleichsflächen (Hecken, Hochstamm-Obstbäumen) oder Naturschutzflächen.
  • Keine drainierten Moorböden, keine nährstoffreichen und mit Blacken und anderen ausdauernden Unkräutern bewachsenen Flächen.
Tipps zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen
  • Nicht die ganze Fläche gleichzeitig schneiden. Stehengelassene Streifen, besonders auch über den Winter, sind Rückzugsflächen und bieten Schutz, Nahrung und Entwicklungsmöglichkeiten für Jungtiere, Eier/Larven/Kokons oder Pflanzensamen.
  • Angepasster Maschineneinsatz: kein Mähaufbereiter, keine Schlegelmulchgeräte oder Saugmäher; besser Messerbalkenmähwerke anstelle von Rotationsmähwerken einsetzen
  • Schnitthöhe möglichst hoch einstellen
  • Mährichtung: streifenförmig oder von innen nach aussen (Fluchtrichtung der Tiere!)
Auflagen und Beitrag
Voraussetzungen
Neuansaaten mit empfohlenen Standardmischungen oder Heugrassaat bei Wiesen mit unbefriedigender botanischer Zusammensetzung sind nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Naturschutz möglich.
Düngung
Nur Mist oder Kompost
Nutzung
  • Mindestens eine Schnittnutzung und zwar nicht vor dem 15. Juni (TZ-HZ), 1. Juli (BZ l,ll), 15. Juli (BZ lll,lV)
  • Schonende Herbstweide ab 1. September bis spätestens 30. November möglich
  • Mulchen verboten
Pflanzenschutz
Höchstens Einzelstockbehandlung von Problempflanzen, falls diese mit angemessenem Aufwand nicht mechanisch bekämpfbar sind.
Verpflichtungsdauer
Nach der Anmeldung mindestens 6 Jahre ohne Unterbruch am gleichen Standort
Beitrag
Anforderungen an die biologische Qualität ÖQV
Grundsätzliches
  • Die Teilnahme am Programm ÖQV ist freiwillig. Wenn Sie sich entschliessen mitzumachen, gelten unten aufgeführte Auflagen.
  • Die hier aufgeführten Anforderungen sind die Mindestanforderungen des Bundes. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse haben einzelne Kantone die Anforderungen ergänzt oder geändert. Informieren Sie sich bei den kantonalen Vollzugsstellen über die verbindlichen kantonalen Anforderungen und Beiträge.
Qualitätsanforderungen
  • Die Fläche weist die zur Erreichung der Mindestqualität notwendige Anzahl Zeigerpflanzenarten auf.
  • Schnittzeitpunkte oder Düngungsvorschriften können durch die kantonale Fachstelle für Naturschutz angepasst werden (in Abweichung zu den in der DZV vorgegebenen Auflagen).
Maximal möglicher Beitrag
Fachteil

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