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Extensiv genutzte Wiese

39'000 Betriebe haben in der Schweiz extensiv genutzte Wiesen angemeldet.
© Andreas Bosshard Ö+L GmbH
Allgemeines
Bedeutung
In der ganzen Schweiz haben 39'300 Betriebe 60'000 ha extensiv genutzte Wiesen angemeldet. 50 Prozent der extensiv genutzten Wiesen befinden sich in der Talregion, die anderen 50 Prozent in der Hügel- und Bergregion.
Öko-Leistung
Nährstoffarme, artenreiche extensiv genutzte Wiesen können 40 bis 70 Pflanzenarten aufweisen; darunter auch seltene und gefährdete!
Neben der aufrechten Trespe als Leitgras lassen sich Frühlingsschlüsselblumen, Skabiosen-Flockenblumen, kleine Wiesenknöpfe, Wiesensalbei und Orchideen finden. Diese Wiesen sind idealer Lebensraum für viele verschiedene Kleintiere (Insekten und Spinnen), aber auch für Frösche, Eidechsen und Blindschleichen. Bodenbrütende Vögel, Rehe, Feldhasen und Kleinsäuger nutzen die Wiesen ebenfalls.
Geeignete Standorte
  • Trockene, nasse, flachgründige, nach Süden geneigte, skelettreiche und sandige Böden
  • In der Nähe von anderen artenreichen Wiesen, ökologischen Ausgleichsflächen (Hecken, Hochstamm-Obstbäumen) oder Naturschutzflächen.
  • Keine drainierten Moorböden, keine nährstoffreichen und mit Blacken und anderen ausdauernden Unkräutern bewachsenen Flächen.
Tipps zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen
  • Nicht die ganze Fläche gleichzeitig schneiden. Stehengelassene Streifen, besonders auch über den Winter, sind Rückzugsflächen und bieten Schutz, Nahrung und Entwicklungsmöglichkeiten für Jungtiere, Eier/Larven/Kokons oder Pflanzensamen.
  • Angepasster Maschineneinsatz: kein Mähaufbereiter, keine Schlegelmulchgeräte oder Saugmäher; besser Messerbalkenmähwerke anstelle von Rotationsmähwerken einsetzen
  • Schnitthöhe möglichst hoch einstellen
  • Mährichtung: streifenförmig oder von innen nach aussen (Fluchtrichtung der Tiere!)
Auflagen und Beitrag
Voraussetzungen
Neuansaaten mit empfohlenen Standardmischungen oder Heugrassaat bei Wiesen mit unbefriedigender botanischer Zusammensetzung sind nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle für Naturschutz möglich.
Düngung
Keine
Nutzung
  • Mindestens eine Schnittnutzung und zwar nicht vor dem 15. Juni (TZ-HZ), 1. Juli (BZ l,ll), 15. Juli (BZ lll,lV)
  • Schonende Herbstweide ab 1. September bis spätestens 30. November möglich
  • Mulchen verboten
Pflanzenschutz
Höchstens Einzelstockbehandlung von Problempflanzen, falls diese mit angemessenem Aufwand nicht mechanisch bekämpfbar sind.
Verpflichtungsdauer
Nach der Anmeldung mindestens 6 Jahre ohne Unterbruch am gleichen Standort
Beitrag
Anforderungen an die biologische Qualität ÖQV
Grundsätzliches
  • Die Teilnahme am Programm ÖQV ist freiwillig. Wenn Sie sich entschliessen mitzumachen, gelten unten aufgeführte Auflagen.
  • Die hier aufgeführten Anforderungen sind die Mindestanforderungen des Bundes. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse haben einzelne Kantone die Anforderungen ergänzt oder geändert. Informieren Sie sich bei den kantonalen Vollzugsstellen über die verbindlichen kantonalen Anforderungen und Beiträge.
Qualitätsanforderungen
  • Die Fläche weist die zur Erreichung der Mindestqualität notwendige Anzahl Zeigerpflanzenarten auf.
  • Schnittzeitpunkte können durch die kantonale Fachstelle für Naturschutz angepasst werden (in Abweichung zu den in der DZV vorgegebenen Schnittzeitpunkten)
Maximal möglicher Beitrag
Fachteil

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