Worum geht es?
Weil die Produktionsverfahren in der Landwirtschaft vom Tal- bis weit ins Berggebiet in den letzten fünfzig Jahren stark intensiviert und mechanisiert wurden, schrumpfte das Ausmass an Magerwiesen, Obstgärten, Hecken, frei fliessenden Bächen und weiteren Lebensräumen für Wildtiere und seltene Pflanzenarten arg zusammen. Die Artenvielfalt und die natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Luft) sind seit Jahren unter Druck.
Für das Landwirtschaftsgebiet führte die Politik 1993 das System des ökologischen Ausgleichs öA ein: Wer Ausgleichslebensräume für die aus den Produktionsflächen verdrängten Pflanzen- und Tierarten aufrecht erhält oder schafft, wird dafür mit Direktzahlungen gefördert.
Ökologische Ausgleichsflächen öAF tragen dazu bei:
- Die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu fördern und zu erhalten.
- Die Kulturlandschaft zu beleben.
- Den Ressourcenschutz durch eine naturnahe Bewirtschaftung zu unterstützen.
Überblick und Bedeutung
Von den rund 120'000 ha ökologischer Ausgleichsflächen in der Schweiz sind ca. 95 % Wiesen und Weiden, knapp 2 % Elemente im Acker, rund 2 % Hecken, Feld- und Ufergehölze und gut 1 % andere Flächen. Ausserdem sind knapp 2,5 Mio Hochstamm-Obstbäume und einheimische Einzelbäume angemeldet (Quelle: Agrarbericht 2010, BLW).
Landwirtschaftsbetriebe müssen bestimmte Bedingungen erfüllen und eine minimale Fläche von ökologischen Ausgleichsflächen ausweisen, um Beiträge auszulösen. Wenn die ökologischen Ausgleichsflächen zudem erhöhte qualitative Anforderungen erfüllen oder ein überbetriebliches Vernetzungsprojekt besteht, können zusätzliche Beiträge ausbezahlt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für den ökologischen Ausgleich sind das Landwirtschaftsgesetz, die Direktzahlungsverordnung und die Öko-Qualitäts-Verordnung. Die Direktzahlungsverordnung DZV regelt die allgemeinen Bedingungen und gibt die möglichen Ausgleichsflächen (Typen) vor. Sie wirkt national gleichartig. In der Öko-Qualitätsverordnung ÖQV sind die Voraussetzungen für zusätzliche Beiträge für besondere Qualität oder Vernetzung aufgeführt. Hier sind die Kantone gefordert, vom Bund ein eigenes Programm genehmigen zu lassen.


Barbara Stäheli
Beratungsadressen