Diese Seite weiterempfehlen
|
Preise gelten ohne Frachten und Margen für Lieferungen in Schlachtbetriebe.
Für Tiere ohne Schur oder Teilschur wird ein Abzug von Fr. 0.10 kg LG geltend gemacht.
Ausschluss bei Übernahmen: Kranke Tiere von sehr schlechter Qualität, Kälber unter 90 kg LG und über 235 kg LG.
Bei extrem überfetten Tieren (Fettklasse grösser als 5) sind höhere Abzüge gerechtfertigt.