Nebenerwerb
Betreuung
Der ländliche Lebensraum verfügt über Ressourcen im sozialen Bereich. Dies kann ein Beitrag zum Angebot im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Altenbetreuung werden. Bei Betreuungsangeboten auf dem Bauernhof treffen verschiedene Lebensformen zusammen.
Die Bauernfamilie und die Betreuungs-Zielgruppen
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Altersstufe
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Zielgruppen
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Kinder
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Pflegekinder
Psycho-sozial gefährdete Kinder Tageskinder Vorschulalter (Kinderhort / -garten) Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung Mittagstisch für Schulkinder |
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Jugendliche
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Psychisch und sozial gefährdete
Jugendliche |
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Junge Erwachsene
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Suchtabhängige
Arbeitslose geistig oder körperlich behinderte Menschen Straffällige |
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Alte Menschen
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Seniorenbetreuung
Seniorenpflege mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung |
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Für alle Altersgruppen
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Therapeutisches Reiten
IV-Arbeitplätze im Bereich Landwirtschaft |
Was verlangt betreutes Wohnen oder Betreuung auf dem Bauernhof?
- Persönliche und familiäre Voraussetzungen stimmen (Eignung durch zuständige Institution wie Jugendberatungstellen abgeklärt)
- Bauliche Voraussetzungen und situationsgerechte Einrichtungen je nach Betreuungszielgruppe sind gegeben
- Arbeitswirtschaftliche Planung und Organisation:
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie die täglichen oder gründlichen Reinigungsarbeiten - Sicherung der Pflegemassnahmen in Kooperation mit sozialen Diensten und Institutionen
- Fachliche Aus- und Weiterbildung (z.B. Supervision, nähere Auskünfte bei der Vermittlungsstelle)
- Rechtliche Abklärungen (z.B. Mietvertrag, Betreuungsvertrag)
- Verpflegungsberechnungen, Pflegeleistungsberechnungen: das Wirtschaftliche darf nicht im Vordergrund stehen (Musterverträge sind z.B. bei der Pro Senectute erhältlich)
Schritte bei der Planung und Umsetzung
- Zuerst sollte die Idee der Dienstleistung und die Betreuungs-Zielgruppe (Kinder, Senioren, Behinderte, Suchtabhängige, etc.) grob formuliert werden. Die Diskussion und Abstimmung in der Familie muss anhand dieser ersten formulierten Idee geschehen.
- Mit der Kontaktaufnahme bei der zuständigen Beratungsstelle werden die betrieblichen, persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, die gesetzlichen Vorschriften sowie auch die Unterstützungsmöglichkeit abgeklärt.
- Es gibt speziell auf die Landwirtschaft abgestützte Organisationen und Stiftungen. Sie koordinieren die Anliegen beider Seiten, vermitteln begleitete Wohn- und Arbeitsplätze und bieten Unterstützung in allen Belangen an.
Ausbildung Betreuungsleistungen ABL
Die Ausbildung Betreuungsleistungen ABL ist eine berufsbegeleitende Ausbildung für Bauernfamilien und interessierte Familien im ländlichen Raum. Die 3 Semester (40 Tage) umfassende Ausbildung legt die Basis für eine gute Betreuungsleistung für Kinder, Jugendliche, Betagte, sozial benachteiligte Personen, Behinderte und ehemals Suchtabhängige. Die Ausbildung bereitet auf den Betreuungsalltag vor und bietet bei der Betreuungsarbeit Unterstützung und Beratung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden befähigt, die zu Betreuenden fachgerecht zu begleiten. Die Ausbildung stärkt die Anerkennung der Betreuungsfamilie bei Fachinstitutionen.
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Region
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Anbieter | Telefon |
E-Mail/Internet
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Region Bern
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Inforama Emmental
3552 Bärau |
Tel.: 034 409 37 11
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Umgebung Aargau
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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
CH - 5722 Gränichen |
Tel.: 062 855 86 55
Fax: 062 855 86 90 |
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Region Ostschweiz
Graubünden |
Custerhof
Appenzellerstrasse 9424 Rheineck |
Tel.: 071 886 70 20
Fax: 071 886 70 40 |
Landwirtschaft und Behinderte (ganze Schweiz)
Ein Bauernhof kann Lebensraum und Arbeitsplatz für Behinderte sein. Die Stiftung „Landwirtschaft und Behinderte“ übernimmt die Vermittlungsfunktion zwischen Bauernfamilien und Behinderten. Sie vereinbart Verträge, funktioniert als Inkassostelle, begleitet und berät die Bauernfamilien und organisiert Weiterbildungstagungen. Die Bauernfamilie wird für die Kost, Logis und Begleitung vergütet. Der Arbeitslohn für die ArbeitnehmerInnen mit Behinderung beträgt zwischen 350 und 1200 Franken. Interessierte Bauernfamilien und Behinderte melden sich bei:
Landwirtschaft und Behinderte
Laurstrasse 10
Herr Adolf Rütti, Geschäftsführer
5201 Brugg
Tel.: 056 462 51 72
Fax: 056 462 51 71
info@who-needs-spam.lub.ch
www.lub.ch
OGG Familienplatzierung (Kanton Bern)
Die OGG (Oekonomische und Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Bern) eröffnete 1998 eine Beratungsstelle für Familienplatzierung. Sie vermittelt Betagte, Behinderte, psychisch Kranke, Suchtabhängige und sonst auf Hilfe angewiesene Personen in Bauernfamilien. Sie fördert dadurch die private Betreuung im ländlichen Raum und schafft Zuerwerbsmöglichkeiten für Bauernfamilien.
Als Gastfamilie eignet sich jede normale Familie im ländlichen Raum, die das nötige Flair hat und die Geduld aufbringt, einen Mitmenschen in ihre Familie zu integrieren. Die Gastfamilie erhält für Kost, Logis und Betreuung eine angemessene Vergütung.
Eine VertreterIn der OGG Familienplatzierung, begutachtet geeignete, motivierte Familien und vermittelt ihnen die auf Hilfe angewiesenen Personen. Sie erstellt den Vertrag zwischen Gast und Gastfamilie und übernimmt das Abrechnungswesen, oft in Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen und Versicherungen. Die Platzierungen werden durch die OGG Familienplatzierung begleitet und betreut.
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OGG-Betreuung: Tarife
pro Tag
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Kost, Logis, Wäsche,
Betreuung
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Fr. 60.00 |
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Dienstleistung OGG
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Fr. 13.00 |
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Grundtarif
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Fr. 73.00 |
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Zusatz für Pflege
und Betreuuung
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gering
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Fr. 20.00 |
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leicht
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Fr. 40.00 |
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mittel
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Fr. 60.00 |
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schwer
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Fr. 120.00 |
Die Höhe des Tagestarifs wird von Zeit zu Zeit überprüft und dem aktuellen Gesundheitszustand des Gastes angepasst. Der Gast bezahlt die Pensionskosten selbst oder sie werden von der zuständigen Kostenstelle (z.B. AHV, IV, Ergänzungsleistung, Sozialdienst, Gemeinde etc.) übernommen. Alle Versicherungen wie Krankenkasse, Haftpflicht gehen zu Lasten des Gastes. Arbeitet der Gast in Haus und / oder Landwirtschaft mit, kann ein AHV-pflichtiger Lohn oder ein Taschengeld nach Absprache festgesetzt werden.
Kontakt:
Beratungsstelle für Familienplatzierung OGG
Erlachstr. 5
3001 Bern,
Tel.: 031 308 94 44 (vormittags)
Fax: 031 308 93 05.
info@who-needs-spam.ogg.ch
www.ogg.ch
Alterspflegeplätze (ganze Schweiz)
In der Familie können ältere Menschen begleitet und betreut werden, die leicht pflegebedürftig sind und sonst auf ein Altersheim angewiesen wären. Die Betreuungsperson sollte den Grundpflegekurs des Schweiz. Roten Kreuzes (SRK) oder mind. eine gleichwertige Ausbildung oder Erfahrung haben. Bei der Gemeinde-Spitex können sich interessierte Personen nach Weiterbildungsangeboten erkundigen. Die Pro Senectute hilft als neutrale Fachinstanz die Pensions- und Pflegekosten vertraglich festzuhalten.
Sie bietet einen Mustervertrag für die Alterspflege an und hilft bei Fragen aller Art rund um die Familienpflege. Adressen der regionalen Pro Senectute-Organisationen sind erhältlich bei:
Pro Senectute Schweiz
Zentralsekretariat
Lavaterstr. 60
Postfach
8027 Zürich
Tel.: 044 283 89 89
Fax: 044 283 89 80
Kommunikation@who-needs-spam.pro-senectute.ch
www.pro-senectute.ch
Betreuung begleitungsbedürftiger Jugendlicher (ganze Schweiz)
Die Betreuung auf einem Bauernhof ist für jugendliche ex-drogenabhängige und aus schwierigen familiären Verhältnissen geeignet, die eine Überbrückungsmöglichkeit nach einer Therapie suchen oder bewusst eine nicht therapeutische Familienplatzierung auswählen. Der Jugendliche muss über ein eigenes Zimmer verfügen. Er ersetzt keine Arbeitskraft, denn es zählt nicht die erbrachte Arbeitsleistung, sondern lediglich das Verhalten und die Entwicklung des Jugendlichen. Die Bauernfamilie sollte finanziell nicht unbedingt auf diesen Erwerb angewiesen sein. Der Zeitaufwand lässt sich nicht im Voraus berechnen, denn Probleme treten ohne Rücksicht auf Arbeitsspitzen auf. Eine Ausbildung in Sozialarbeit oder zumindest entsprechende Erfahrungen in einem verwandten Beruf sind von Vorteil. Die Platzierung von Jugendlichen zur Überbrückung und Neuorientierung aus persönlichen Krisensituationen muss in Zusammenarbeit mit Fürsorgestellen, Jugendanwaltschaft, Heimen, Drogenfachstellen, kant. Stellen für Familienplatzierungen erfolgen.
Tagesmutter und –vater (ganze Schweiz)
Berufstätige Eltern mit kleinen Kindern finden bei Tagesmüttern-/Vätern eine wohnortsnahe Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder. Diese Betreuungsform ist besonders für Alleinerziehende oder doppelverdienende Eltern wertvoll. Will ein(e) Bäuerin/Bauer Tagesmutter/-vater werden, schliesst sie/er sich am besten einem Tagesmütterverein ihrer/seiner Wohnortgemeinde an. Tagesmüttervereine sind Anlaufstelle für Auskünfte, für Beratungen oder helfen bei Problemen im Zusammenhang mit fremdbetreuten Kindern. Sie stellen auch den Kontakt zwischen abgebenden Eltern und zukünftigen Tageseltern her. An manchen Orten übernehmen Tagesmüttervereine auch eine Arbeitgeberfunktion, d.h., sie sorgen für Sozialleistungen, garantieren die Löhne der Tagesmütter/-väter und bieten eine Kollektivhaftpflichtversicherung an. Tagesmüttervereine oder Jugend- und Familienberatungsstellen organisieren auch Einführungs- oder Grundkurse und Gesprächsabende.
Infos über Tagesmütter-/Tagesfamilienvereine bei:
Tagesfamilien Schweiz
Hörenstr. 42
9113 Degersheim
Tel. 044 724 48 08
info@who-needs-spam.tagesfamilien.ch
www.tagesfamilien.ch
Um an die zuständigen Beratungsstelllen weiterer Betreuungs-Zielgruppen zu gelangen, bietet die AGRIDEA einen umfassenden Ordner an. Darin finden sie Adressen und Informationen von den Institutionen/Stiftungen/ Organisationen der diversen Betreuungs-Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche, Behinderte, Suchtabhängige und Senioren.
Bezug AGRIDEA:
Bestell-Nr. HAU-051-KD Ordner 00.303 „Betreuung auf dem Bauernhof“, 1999, Fr. 25.-
Tipps, Beispiele und 9 Reportagen für weitere Erwerbskombinationen, für Umstellungen im Stall, Feld & Haushalt gibt folgende Broschüre. Bezug AGRIDEA:
Bestell-Nr. BET-016-BR „Einkommenskombinationen“, 1997, Fr. 10.-