Archiv Marktkommentare
Gesetz verteuert Heutransport
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Hans Rüssli (Image: zVg) | |
Kommentar in der Bauernzeitung vom 10. März 2010
Im kalten und schneereichen Winter 2009/2010 war die Nachfrage nach Heu .ständig vorhanden. Das Angebot an bodengetrocknetem Heu war wegen des nassen Sommers 2009 nicht gross. Zum Teil war das Heu des ersten Schnittes überständig oder machte, weil es zuwenig trocken war, eine starke Gärung am Stock durch. Die Qualität der folgenden Schnitte war bedeutend besser.
Im nahen Ausland stiegen die Heupreise nach Neujahr um umgerechnet 3 bis 4 Fr. je 100 kg an. In der Folge reduzierte die Oberzolldirektion die bestehenden 2 Franken Zoll auf O Franken ab dem 1. März. Inländisches bodengetrocknetes Heu ist knapp. Der Schweizerische Raufutterverband SRV erhöhte deshalb laut dem Präsidenten Hans Hug den Richtpreis für bodengetrocknetes Heu um 1 Fr. auf neu 23 Fr. je 100 kg lose ab Stock.
Belüftetes Heu wird von den Bauern in erster Linie an das eigene Vieh verfüttert. Mit dem Frühling steigt jedoch auch das Angebot an inländischem, jungem belüftetem Heu. Das inländische belüftete Heu hat mit 44 bis 48 Fr. je 100 kg in Grossballen geliefert franko Hof einen beachtlichen Preis erreicht. Ein Ersatz für belüftetes Heu ist importierte, künstlich getrocknete Luzerne, welche für 42 Fr. je 100 kg geliefert wird. Dieser Preis versteht sich in Grossballen und kann varieren je nach bestellter Menge und zu fahrender Distanz zum Käufer.
Beim Stroh hat es ein genügend grosses Angebot von qualitativ gutem Stroh aus dem nahen Ausland und fast ausschliesslich in Grossballen. Die Strohpreise sind stabil. Der 100-kg-Richtpreis für Stroh, gepresst in Kleinballen, beträgt unverändert 17 Fr. ab Hof. Stroh in Kleinballen ist teuer und kostet 27 bis 30 Fr. je 100 kg je nach Menge und Entfernung. Stroh in Grossballen wird für 21 bis 23 Fr. je 100 kg geliefert je nach Menge und Abladeort.
Für den Futterhandel gilt ab dem 1. April neu die Vorschrift, dass alle Lastwagen, die Heu oder Stroh geladen haben, mit Blachen abgedeckt sind, egal bei welchem Wetter. Ausnahmen sind nur für Fahrzeuge vorgesehen, die maximal 40 km/h schnell fahren. Der SRV und wird beim Bundesamt für Strassen intervenieren, damit diese verteuernde Auflage – wenn überhaupt - wenigstens mit gesundem Menschenverstand umgesetzt wird.
Hans Rüssli, SBV
