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Schlachtviehmärkte
Die überwachten Schlachtviehmärkte der Proviande:
Aktueller Marktkommentar aus der BauernZeitung
Amtsschimmel-Gewieher
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Hans Rüssli
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Marktkommentar vom 03. Februar 2012 (BauernZeitung)
Kürzlich hat der Amtsschimmel auf den öffentlichen und von Proviande überwachten Märkten sehr laut gewiehert, aber jetzt ist er wieder zufrieden.
Der Ausgang der Story startete 2002 mit der neuen Schlachtvieh-Verordnung. Nach Definition des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) dauern die Übernahmeperioden, in denen das auf den von Proviande überwachten Märkten sämtliches Vieh abgeräumt wird, nur saisonal. Die Saison wurde mit maximal einem halben Jahr definiert. Die Übernahmeperioden dauern je nach Viehkategorie verschieden lang und zu verschiedenen Zeiten. Wenn 10 Prozent oder mehr des aufgeführten Viehs keinen Abnehmer findet, gilt die Übernahmepflicht für den Viehhandel. Für alle Tiere, die der Handel auf dem Markt erwirbt, erhält er einen Anteil an den Fleischimport-Kontingenten zum Vorzugszoll, mit Ausnahme der zugeteilten Tiere.
In «Nicht-Übernahme-Zeiten», und wenn weniger als 10 Prozent des Viehs nach Marktende keinen Käufer findet, hat der Bauer auf diesen Tieren keine Absatzgarantie. Damit das nicht passiert, gab es zwischen dem Viehhandel und der Interessengemeinschaft öffentlicher Märkte (IGÖM) eine Vereinbarung. Tiere die nicht ersteigert worden sind, wurden dem Viehhandel zugewiesen.
Diese Lösung hat zur Zufriedenheit aller und ohne jegliche Kosten für den Steuerzahler bis vor Weihnachten 2011 funktioniert. Dann entdeckten Juristen des BLW diese privatrechtliche Lösung und erklärten sie als rechtswidrig.
Ab Neujahr entstand auf den öffentlichen Märkten, infolge der Sistierung der Zuweisungen, Unruhe und Unzufriedenheit bei den Akteuren. In der Zwischenzeit haben IGÖM, der Handel und die Proviande eine Lösung erarbeitet für die Zeit ausserhalb der Übernahmeperioden. Nach der Versteigerung werden stehen gelassene Tiere ein zweites Mal vorgeführt und der Handel ersteigert sie im Minimum zum marktüblichen Wochenpreis. Damit ist der Schlachtviehverordnung, dass es nur für versteigerte Tiere Anspruch auf Importkontingente gibt, inzwischen juristisch Recht getan.
Hans Rüssli

