Praxis TIPP
Vorausschauend Güllelager leeren
Die Güllegruben sollten im Spätsommer leer sein und im Herbst noch regelmässig entleert werden, damit ab dem Spätherbst, mit dem Einsetzen massiver Niederschläge und des ersten Schnees sowie bei gefrorenem Boden, die volle Lagerkapazität zur Verfügung steht und keine Gülle mehr ausgebracht werden muss. Zuwarten wäre unverantwortlich, weil das Risiko von oberflächlichen Nährstoffabschwemmungen und von Auswaschverlusten massiv ansteigt.
Natur- und Kunstwiesen am besten geeignet
Als Massstab gilt gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (bisher Stoffverordnung), dass stickstoffhaltige Dünger nur zu Zeiten ausgebracht werden dürfen, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Geeignet sind daher gut durchwurzelte Natur- und Kunstwiesen mit dichter Grasnarbe, auf denen die anfallende Gülle im Herbst vorweg gleichmässig verteilt wird. Wenn der Boden nicht wassergesättigt, gefroren oder allenfalls schneebedeckt ist, sind vernünftige Güllegaben bis Ende Oktober zu verantworten, da kaum mit einer Umweltgefährdung gerechnet werden muss. Auf Zwischenkulturen wie Zwischenfutter und Gründüngungen sowie Neuansaaten von Kunstwiesen und Raps kann bis Ende September eine Gabe von 25 bis 30 m3/ha ausgebracht werden. Im Oktober sollte auf diesen Flächen keine Gülle mehr ausgebracht werden, da das Wurzelwerk der jungen Pflanzen noch nicht entsprechend entwickelt ist und mit Nitratauswaschung im Spätherbst gerechnet werden muss.
Verwertung im Herbst im Ackerbau problematisch
Zu vermeiden sind Güllegaben vor oder nach der Getreidesaat im Herbst und allgemein nach der Ernte von spätem Gemüse, Kartoffeln, Mais, Maschinenbohnen, Rüben, Soja und Sonnenblumen. Die potentielle Nitratbildung aufgrund der N-Mineralisation, noch gefördert durch die Bodenbearbeitung im Herbst, beträgt, selbst auf Betrieben mit tiefem Viehbesatz, im September 70, im Oktober 40 und im November 20 kg/ha N. Es ist davon auszugehen, dass Winterweizen im Oktober und November je 10 kg/ha N aufnimmt, während Wintergerste in der Lage ist, im Herbst etwa 30 kg/ha N aufzunehmen. Der N-Bedarf der Wintergetreidearten wird durch den bodenbürtigen Stickstoff ausreichend gedeckt. Beim Ausbringen von Gülle auf Ackerflächen im Herbst, auch auf Maisstroh, muss mit grossen Stickstoffverlusten durch Auswaschung gerechnet werden. Bei Wintergetreide nach Körnermais ist die erste N-Gabe zu Vegetationsbeginn zu erhöhen.
Mist auf bewachsene Flächen ausbringen
Von Mist und Kompost geht im Allgemeinen eine geringere Umweltgefährdung aus, vor allem, wenn sie auf bewachsene Flächen ausgebracht werden. Die Verteilung erfolgt in kleinen Gaben auf möglichst alle düngbaren Flächen des Betriebes. So nutzen Sie den enthaltenen Stickstoff optimal aus. Wegen den Ammoniakverlusten ist der Mist im Ackerbau sofort einzuarbeiten. Da Mist aus der Geflügelhaltung enorme Stickstoffmengen enthält, ist er beim Ausbringen bezüglich des Einsatzzeitpunktes wie Gülle zu behandeln.
Empfehlungen und Verbote
Nebst den Empfehlungen für eine gute landwirtschaftliche Düngungspraxis gilt selbstverständlich auch, die Tragfähigkeit der Böden zu beachten und sie schonend zu befahren. Rechtsgültige, erlassene Reglemente für die Grundwasserschutzzonen SI, SII und SIII rund um Grundwasser- und Quellfassungen enthalten ein Ausbringverbot für stickstoffhaltige Mineral-, Hof- und Recyclingdünger in der Zeit vom 1. November bis 1. März. Dieses Verbot ist in jedem Fall zu respektieren.
Informationen
Informationen rund um die Düngung sowie das Merkblatt «Hofdünger - gezielt einsetzen», sind erhältlich bei den kantonalen Beratungsstellen: siehe www.agrigate.ch (unter Beratung ADRESSEN).


Christoph Ziltener

Beratungsadressen