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Aushilfen und Vermittlungsstellen

Auch die Beschäftigung von Praktikanten verlangt eine Bewilligung der Fremdenpolizei.
© Agrarmedien

Vermittlung von Personal und Aushilfen

Bei der Vermittlung von Arbeitskräften stehen den Bauernfamilien Vermittlungsorganisationen wie z.B. Agroimpuls und teilweise auch die kantonalen Bauernverbände zur Seite.

Für Praktikanten muss eine Bewilligung der kantonalen Fremdenpolizei und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES eingeholt werden.

Nützliche Links:

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